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„Die grundlegende menschliche Schwäche besteht darin, dass der Mensch nicht mit Sturm rechnet, wenn das Wetter schön ist”

ÜBERBLICK ÜBER DIE ORGANISATORISCHEN PLS-DIENSTLEISTUNGEN VON SALUBRA


Die Gesellschaft SALUBRA servis s.r.o. erbringt für ihre Klienten Dienstleistungen nichtmedizinischen Charakters, die die arbeitsmedizinischen Dienstleistungen betreffen, die entweder nach der gültigen Gesetzgebung Pflicht des Arbeitgebers sind oder für den Arbeitgeber aus der Sicht der Effizienz der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers im Rahmen von PLS wichtig sind. Diese Dienstleistungen sind keine medizinischen Leistungen, die nur medizinische Einrichtungen aufgrund einer Registrierung gewähren können. Funktionen von SALUBRA servis s.r.o.:

 

1. Infolinie SALUBRA servis - Betrieb einer Informationstelefonlinie, bei der Anfragen der Mitarbeiter – des PLS-Auftraggebers – betreffs medizinischer Untersuchungen, Hygiene am Arbeitsplatz, der gesetzlichen Pflichten der Mitarbeiter usw. beantwortet werden.

 

 

2. Terminorganisation - in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung des Klienten werden die Untersuchungstermine der Mitarbeiter organisiert.

 

 

3. Reservierungssystem - Betrieb eines Reservierungssystems der PLS-Vorsorgeuntersuchungen derart, dass sich die Mitarbeiter des Auftraggebers zu einem im Voraus reservierten Termin einfinden können und keine Zeit durch Warten im Warteraum vergeuden.

 

 

4. Effizienz der PLS-Nutzung - Absicherung der maximalen Nutzung der angekauften Termine in den medizinischen Einrichtungen, die für den Auftraggeber PLS anbieten: im Falle des Ausbleibens eines Mitarbeiters zum reservierten Untersuchungstermin aus Gründen der Arbeitsauslastung oder aus Krankheitsgründen wird versucht, den entsprechenden Termin für einen anderen Mitarbeiter zu nutzen und gleichzeitig für den fehlenden Mitarbeiter einen neuen passenden Termin zu finden.

 

 

5. Registrierung und Reporting –  im Falle der Nichteinhaltung der gesetzlichen PLS-Pflichten durch die Mitarbeiter des Auftraggebers wird dieser Umstand erfasst und der Auftraggeber darüber in Kenntnis gesetzt.

 

 

6. Nutzung von Informationen über Änderungen bei der Arbeitszuordnung im PLS-System – im Falle einer Änderung der Arbeitszuordnung eines Mitarbeiters informiert der Klient die SALUBRA servis über diese Änderung und die Gesellschaft nimmt dann die Zuordnung des Mitarbeiters in die neue Arbeitsposition im PLS-System vor. Aus dieser Arbeitszuordnung ergibt sich dann der Umfang der entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen, die SALUBRA servis dem entsprechenden medizinisch Verantwortlichen mitteilt, der die PLS-Untersuchungen für den Auftragnehmer ausübt.

 

 

7. Kommunikation mit den Mitarbeitern - Information der Mitarbeiter des Klienten über die Pflicht, die PLS-Vorsorgeuntersuchungen, die sich aus der gültigen Gesetzgebung ergeben, zu absolvieren und Aufforderung zum Absolvieren der entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen – per SMS, Telefonanruf, E-Mail.

 

 

8. Mahnfunktion - wiederholte Aufforderung von Mitarbeitern, die sich bei einer obligatorischen Vorsorgeuntersuchung nach dem Fristenbuch nicht eingefunden haben, damit sie die Untersuchung zu einem Ersatztermin absolvieren, und zwar Aufforderung per SMS, Telefonanruf, E-Mail.

 

 

9. Erstellen eines Fristenbuchs - falls beim Klienten bislang kein Fristenbuch der PLS-Vorsorgeuntersuchungen geführt wurde oder es ernsthafte Systemmängel aufweist, erstellt SALUBRA servis für den Auftraggeber ein System mit den Terminen der PLS-Vorsorgeuntersuchungen je nach der Arbeitszuordnung und der Risikoträchtigkeit aufgrund der gültigen Gesetzgebung.

 

 

10. Führen eines Fristenbuchs - Ausarbeitung und Führung eines „Fristenbuchs der Vorsorgeuntersuchungen“ für den Auftraggeber.

 

 

11. Umsetzung hygienischer Maßnahmen - Vertrautmachen der Mitarbeiter des Auftraggebers mit den Schlussfolgerungen der Untersuchungen seitens der Hygieneaufsicht des PLS-Dienstleisters und mit den sich daraus ergebenden Maßnahmen am Arbeitsplatz.

 

 

12. Schulungs- von Vortragstätigkeit – der Auftragnehmer führt für den Auftraggeber Vorlesungen zu PLS, zur gesundheitlichen Vorsorge, Vermeidung von Unfällen, zur Nutzung von Schutzhilfsmitteln und zur Anwendung der Hygieneverordnungen am Arbeitsplatz usw. durch.